Allgemeine Geschäftsbedingungen.

1. Präambel - Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des LGZ. eU (Laser-Gravur-Zentrums), im folgenden kurz LGZ genannt, bilden einen integrierten Bestandteil eines jeden Angebotes und eines jeden Vertrages, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart wird. Etwaigen Einkaufsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen (nicht nur soweit sie diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen entgegenstehende Regelungen enthalten, sondern auch wenn sie von den gesetzlichen Regelungen abweichende Bestimmungen vorsehen).

LGZ erbringt somit alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von LGZ in Textform ausdrücklich anerkannt und in den Vertrag einbezogen und gelten dann nur für den jeweiligen Vorgang.

2. Verkaufs- und Dienstleistungsbedingungen

  • 2.1 Angebot und Preis: Alle Preise sind Nettopreise ab Adresse LGZ. Es haben jene Preise Gültigkeit, die dem letzten Angebot von LGZ entsprechen. Angebote von LGZ sind, wie immer diese erfolgen, für LGZ stets freibleibend und widerruflich.

  • 2.2 Bestellungen und Auftragsbestätigung: Bestellungen des Kunden müssen in schriftlicher Form an LGZ übermittelt werden und gelten nur dann als angenommen, wenn sie von LGZ bestätigt werden. Sondervereinbarungen, insbesondere Abweichungen von den Preislisten und diesen AGB, auch mit etwaigen Vertretern bzw. Repräsentanten, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch Zeichnungsbefugte von LGZ. Mit der Übergabe der Bestellung bzw. mit der Übergabe der zu bearbeitenden Ware unterwirft sich der Besteller (Kunden) diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Aufträge sind mit allen notwendigen Angaben zur korrekten Erledigung des Auftrages zu erteilen. Sollten mangels genauer Angaben Recherchen oder Korrekturarbeiten zur Erledigung des Auftrages erforderlich sein, wird der dadurch zustande gekommene Mehraufwand in Rechnung gestellt. Bei Output-Aufträgen hat der Auftraggeber, zusätzlich zu den beigestellten Daten, jeweils einen Papierausdruck zu Kontrollzwecken zeitgleich mitzuliefern, andernfalls werden Abweichungen von der Bildschirmdarstellung nicht als Reklamation anerkannt. Die Wiedergabe aller ans LGZ übergebenen Vorlagen geschieht in der Voraussetzung, dass der Besteller (Kunde) die Verantwortung für das Recht der Vervielfälltigung auf sich nimmt.

  • 2.3 Abrufaufträge: Bei Abrufaufträgen ist LGZ berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag in einem zu beschaffen und die gesamte Bestellmenge sofort herzustellen. Eventuelle Änderungswünsche sind nur noch möglich, wenn dies logistisch mit einem vernünftigen Aufwand vertretbar ist.

  • 2.4 Höhere Gewalt: Ereignisse höherer Gewalt, sowie sonstige Umstände, die LGZ nicht zu vertreten hat und die eine termingemäße Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, berechtigt LGZ, unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden, vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Verhinderung samt angemessener Anlaufzeit hinauszuschieben.

  • 2.5 Lieferzeit: Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung durch LGZ. Erfolgt eine solche nicht, dann mit dem Tag an welchem LGZ die Bestellung annimmt. Sie ist jedoch gehemmt bis zur Klärung aller Einzelheiten der Ausführung bzw. bis zum Vorliegen aller für die Auftragsdurchführung erforderlichen Unterlagen. Aufträge werden in der Reihenfolge des Einlangens abgewickelt. Sollte ein dringender Auftrag allen anderen vorgezogen werden, wir ein Expresszuschlag von 50 Prozent vom Auftragswert berechnet.

  • 2.6 Lieferfristen und Liefertermine sind aufgrund möglicher Engpässe der Produktionskapazitäten immer freibleibend. LGZ ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Eine an sich berechtigte, einer Nachfristsetzung folgende Rücktrittserklärung des Kunden bleibt ohne Wirkung auf die bereits erfolgten Teil- bzw. Vorlieferungen.

  • 2.7 Erfüllungsort für alle Lieferungen sind der Standort von LGZ. Wird im Einzelnen nichts anderes vereinbart, erfolgt die Übergabe des Liefergegenstandes am Standort von LGZ.

  • 2.8 Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen: Die vereinbarten Preise verstehen sich stets exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Zahlungen haben bar, spesenfrei und ohne Abzug binnen acht Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Die Geltendmachung von Gegenforderungen durch Aufrechnen oder durch Ausübung von Zurückbehaltungsrechten durch den Besteller (Kunde) ist ausgeschlossen.

  • 2.9 Verzugsfolgen / Auftragsablehnung: LGZ ist jederzeit nach Auftragsannahme berechtigt, die vereinbarte Leistung bzw. die Lieferung zu verweigern, wenn der Besteller (Kunde) in Zahlungsverzug gerät oder wenn LGZ Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers (Kunde) bekannt werden, durch welche die Forderungen nicht oder nicht mehr ausreichend gesichert erscheinen.

  • 2.10 Bei Zahlungsverzug hat der Kunde von fälligen Beträgen Verzugszinsen in der Höhe von 8% Punkten über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch 12% p.a. zu entrichten. Es sind auch die außergerichtlichen Mahn- und Inkassokosten, einschließlich der Kosten, die der Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder eines Inkassobüros verursachen, vom Kunden zu ersetzen.

  • 2.11 Lieferung an Dritte: Wünscht der Kunde im Rahmen einer von ihm getätigten Bestellung, dass die betreffende Lieferung oder Teile davon an Dritte geliefert und fakturiert werden, so haftet der Kunde neben dem Dritten zur ungeteilten Hand dennoch weiterhin als Vertragspartner.

  • 2.12 Gewährleistung: Im Reklamationsfall ist der Kunde verpflichtet, das beanstandete Liefergut sachgemäß zu lagern und bis zur Klärung der Angelegenheit unverändert zur Verfügung zu halten. Gewährleistungsansprüche verjähren nach Ablauf eines Monats nach schriftlicher Zurückweisung durch LGZ.

  • 2.13 LGZ hat das Recht, sich von allen allfälligen Ansprüchen auf angemessene Preisminderung dadurch zu befreien, dass LGZ in einer angemessenen Frist die mangelhafte Sache verbessert oder das Fehlende nachbringt. Mängel eines Teiles der Lieferung (Auftrag) berechtigt nicht, die gesamte Lieferung zur Verfügung zu stellen.

  • 2.14 LGZ haftet nicht für Mängel und das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, wenn die Ursache hierfür in dem vom Besteller zur Verfügung gestellten Material liegt (z.B. nicht für Laser-Bearbeitung geeignetes Material). Mängelrügen haben stets schriftlich zu erfolgen. Die Gewährleistungspflicht endet – auch bei versteckten Mängel – mit Beginn der Ver- bzw. Bearbeitung durch den Besteller (Kunde) bzw. jedoch in jedem Falle zwei Monate nach dem Empfang der Ware. Eine Mängelbehebung führt nicht zu einer Verlängerung der ursprünglichen Gewährleistungsfrist.

  • 2.15 Schadensersatzansprüche: Schadensersatzansprüche des Kunden aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere wegen Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Mangelfolgeschadens, Mängel oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen. LGZ haftet nicht für Dritte sowie Folgeschäden. Für den Verlust von Daten auf Datenträgern übernimmt LGZ keine Haftung. 

  • 2.16 Zur Abtretung, einer dem Kunden gegen LGZ zustehenden Forderung an Dritte, ist der Kunde in keinem Falle befugt.

  • 2.17 Auf jedes Angebot und jeden Vertrag sowie auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Für den Fall von Streitigkeiten unterwirft sich der Kunde und LGZ ausschließlich der örtlichen Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Feldkirch und verzichtet auf einen allenfalls anderen ordentlichen Gerichtsstand.

  • 2.18 Sämtliche Zusatzvereinbarungen bzw. Informationen und Reklamationen müssen schriftlich an die Adresse des LGZ gerichtet werden.

  • 2.19 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung und Leistungen anderer als vertragsmäßiger Ware.

  • 2.20 Frühere Verkaufs- und Lieferbedingungen von LGZ treten hiermit außer Kraft.

3. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen der rechtlichen Beziehungen unwirksam oder unvollständig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt sein. Die unwirksame Bestimmung soll dann durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt werden, die dem wirtschaftlich Gewollten entspricht oder am Nächsten kommt. Bei Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes: „Die vorstehenden Vertragsbedingungen werden – sofern wir beweisen können, dass Sie diese tatsächlich zur Kenntnis genommen und ihnen zugestimmt haben, Bestandteil des Vertrages.“

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